Vorabpauschale bei meinen ausschüttenden ETFs
Seit 2018 gilt das neue Investmentsteuergesetz. Dies bedeutet kurz gesagt, dass bei Kursteigerungen von Fonds eine Vorabpauschale fällig werden kann. Dies betrifft besonders thesaurierende ETFs.
Thesaurierende ETFs habe ich selbst nicht mehr im Depot, da ich meine Strategie in Richtung Dividenden ausrichte. Aber auch hier besteht die Möglichkeit, dass eine Vorabpauschale fällig wird. Ich war gespannt, ob dies dieses Jahr der Fall sein wird.
Ich habe mir ehrlicherweise nicht die Mühe gemacht dies vorher auszurechnen. Wie das Ganze funktioniert und was das ganze Gesetz bedeutet, wurde bei JustETF bereits gut erklärt, inklusive Rechenbeispiele.
Anfang des letzten Jahres ist bei mir nichts angefallen. Der Grund war, dass 2018 die Kurse gesunken sind und es damit keinen Gewinn zu versteuern gab. 2019 lief anders, hier sind die Kurse deutlich gestiegen.
Da allerdings die Ausschüttungen der Fonds gegengerechnet werden, fielen bei mir keine Vorabpauschalen an. Alle meine Fonds wurden mit jeweils 0 Euro „belastet“.
Schön wäre noch gewesen, wenn die genaue Berechnung mit auf der Abrechnung gewesen wäre, statt nur dem Endergebnis.
Ansonsten ist mir das ganz recht. Ich hatte extra einen gewissen Betrag auf dem Verrechnungskonto reserviert für eventuelle Abbuchungen. Dieses Geld kann nun im nächsten Monat investiert werden.