Virtuelle Hauptversammlungen
In Podcast und in meinen Artikel hatte ich noch von ausfallenden Hauptversammlungen und damit ausfallenden und verschobenen Dividenden geredet bzw. geschrieben. Die Sorge ist teilweise unberechtigt. Hauptversammlungen finden nun auch virtuell statt.
Krise zeigt, dass auch der Gesetzgeber schnell und verhältnismäßig unbürokratisch reagieren kann. So heißt es in der E-Mail der Allianz:
Am 27. März 2020 hat der deutsche Gesetzgeber die Möglichkeit geschaffen, Hauptversammlungen in diesem Jahr ohne die Anwesenheit von Aktionären durchzuführen. So ungewohnt das für uns alle ist, begrüßen wir in der jetzigen Situation diese Möglichkeit sehr. Sie erlaubt uns, Ihnen die Dividende pünktlich auszuzahlen und gleichzeitig verantwortungsvoll zu handeln, indem wir das Zusammentreffen einer großen Zahl von Personen vermeiden.
Ich denke, so unrecht kommt den Aktiengesellschaften diese Änderung nicht. Hauptversammlungen durften für die Gesellschaft und Vorstand eher eine ungeliebte Veranstaltung sein. Das Anmieten der Location kostet ne Menge Geld. Man muss sich nicht den VorhaltungenFragen der Aktionäre stellen, warum das Nahverkehrsticket wieder nicht inklusive ist, von denen die meisten eh nur wegen dem kostenlosen Essen da sind.
Die Regelungen sollen erstmal nur für das Jahr 2020 gelten, würde mich aber nicht wundern, wenn die Unternehmen darauf drängen, dass es auch in Zukunft die Möglichkeit dafür gibt. Aus bereits genannten Gründen.
Aktuelle habe ich die “Einladungen” von der Münchner Rück und Allianz im virtuellen Posteingang. Beide Unternehmen haben angekündigt ihre Dividenden wie gehabt auszahlen zu wollen.
Beides Unternehmen, welche ich im Crash nachgekauft habe, damit wird die Dividende dieses Jahr wieder etwas mehr werden. Mal schauen wie sich die Lage bei anderen Unternehmen entwickelt.